Was tatsächlich gilt — und was nicht
Muss man Kennzeichen unkenntlich machen?
Kurz gesagt: Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Es gibt aber gute Gründe, es trotzdem zu tun — und einige Situationen, in denen es deutlich ratsamer ist als in anderen.


So funktioniert es.
Kein Gesetz verlangt es ausdrücklich
Es gibt keine Vorschrift, die das Unkenntlichmachen von Kennzeichen allgemein vorschreibt, und auch keine klare höchstrichterliche Entscheidung dazu aus der Zeit nach 2018. Wer etwas anderes behauptet, verwechselt Empfehlung mit Pflicht.
Trotzdem ist es ein personenbezogenes Datum
Ein Kennzeichen lässt sich über die Halterabfrage einer Person zuordnen. Damit fällt es in den Anwendungsbereich der DSGVO, sobald du das Bild veröffentlichst oder gewerblich verwendest. Für ein privates Foto in der eigenen Galerie gilt das nicht.
Der Unterschied liegt in der Veröffentlichung
Ein Foto aufzunehmen ist die eine Frage, es öffentlich zu posten die andere. Die zweite ist die riskantere — und die, bei der ein unkenntlich gemachtes Kennzeichen den Ärger von vornherein vermeidet.
Häufige Fragen.
- Ist ein Kennzeichen ein personenbezogenes Datum?
- Nach überwiegender Auffassung ja. Der Grund ist die Halterabfrage: Über das Kennzeichen lässt sich die dahinterstehende Person ermitteln, und genau das macht ein Datum personenbezogen. Es ist nicht das Schild selbst, sondern die Verknüpfbarkeit.
- Muss ich mein eigenes Kennzeichen unkenntlich machen?
- Rechtlich musst du gar nichts, wenn es dein eigenes Fahrzeug ist — du entscheidest über deine eigenen Daten. Praktisch machen es viele trotzdem, weil ein Kennzeichen in einem öffentlichen Inserat Rückschlüsse auf Wohnort und Halter erlaubt.
- Wann ist es besonders ratsam?
- Bei Verkaufsanzeigen, bei Fotos fremder Fahrzeuge, bei allem Gewerblichen und bei Posts, die öffentlich sichtbar sind. In diesen Fällen ist der Aufwand klein und das vermiedene Risiko real.
- Reicht Verpixeln aus, um die DSGVO zu erfüllen?
- Nicht automatisch. Ein Kennzeichen gilt als personenbezogenes Datum, weil sich über die Halterabfrage die Person dahinter ermitteln lässt. Verpixeln entfernt dieses eine Merkmal — andere Merkmale im Bild können weiterhin identifizierend sein, etwa Gesichter, Hausnummern oder ein auffälliges Fahrzeug. Ob dein konkreter Fall abgedeckt ist, beantwortet eine Rechtsberatung, kein Werkzeug.
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Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob dein konkreter Fall abgedeckt ist, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.